Wer bloggt hier Ulrich Leckner ist selbständiger, unabhängiger Makler für Versicherungen und Unternehmensberater für betriebliche Altersvorsorge in Berlin und Brandenburg.Website von VerBerlin KategorienAktuelle EinträgeBasistarif in der privaten Krankenversicherung
Friday, January 16 2009 Pflichtversicherung in der privaten Krankenversicherung Thursday, January 15 2009 Wie seriös sind die Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung in den Zusatzversicherungen Tuesday, November 25 2008 Die neue Umwelthaftung und die neue Umweltschadensversicherung Tuesday, November 25 2008 Der einheitliche Gebührenordnungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Tuesday, October 14 2008 Wegfall des Krankentagegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung Friday, August 15 2008 Ihre Meinung Wednesday, July 2 2008 Was schrieben Kunden in den letzen Jahren über meine Beratung Wednesday, July 2 2008 Wie teuer darf eine Versicherung sein? Saturday, June 14 2008 Geiz war noch nie geil Saturday, June 14 2008 |
Friday, January 16. 2009
Basistarif in der privaten ... Posted by Ulrich Leckner
in Privte Krankenversicherung (PKV) at
13:49
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Ab dem 01.01.2009 ist eine weitere Stufe der Gesundheitsreform umgesetzt!
Alle zurzeit nicht Krankenversicherten, die als letzte Krankenversicherung eine private Krankenversicherung hatten müssen sich ab 01.01.2009 auch wider privat Krankenversichern. Wann kann oder muss ich in den Basistarif? Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen oder aus Bonitätsgründen in die normalen Tarife der privaten Krankenversicherung nicht aufgenommen werde. Wenn ich aus der „ALTEN“ Versicherungswelt der privaten Krankenversicherung in die „NEUE“ Welt, mit Mitnahme von Altersrückstellungen wechseln möchte, muss ich für 18 Monate in den Basistarif. Das ist aber nur in der ersten Jahreshälfte 2009 möglich. Wenn ich 55+ bin kann ich jederzeit in den Basistarif wechseln. Zu prüfen ist ob der Standardtarif nicht die bessere Alternative ist. Was Kostet der Basistarif im Monat? Basistarif Tarifstufe BTN Monatsbeiträge (Beispiel eines Versicherers) (alle Werte in Euro)
Für Beamte gibt es eigene Tarifstufen im Basistarif, die den Beihilfesatz von 50, 30 oder 20 Prozent ergänzen. Selbstbehalte sind nicht vorgesehen. Auch hier sind die Beiträge für Erwachsene durchgängig mit dem anteiligen Höchstbeitrag zur GKV identisch. Basistarif Tarifstufe BTB Monatsbeiträge (Beispiel eines Versicherers) (alle Werte in Euro)
Quelle: VersicherungsJournal vom 16.1.2009 (http://www.versicherungsjournal.de/) Die Werte beziehen sich nur auf die Krankenversicherung! Hinzu kommen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr 10% gesetzlicher Zuschlag und die Pflegepflicht-Versicherung. Die Pflegepflicht-Versicherung wir je nach Eintrittsalten bei Neukunden ermittelt. Die Mindestverweildauer im Basistarif beträgt immer 18 Monate. Wenn Sie eine ausführliche Beratung nach Ihren Wünschen bekommen möchten oder Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. http://www.verberlin.de. Thursday, January 15. 2009
Pflichtversicherung in der privaten ... Posted by Ulrich Leckner
in Privte Krankenversicherung (PKV) at
11:07
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Ab dem 01.01.2009 ist eine weitere Stufe der Gesundheitsreform umgesetzt!
Alle zurzeit nicht Krankenversicherten, die als letzte Krankenversicherung eine private Krankenversicherung hatten müssen sich ab 01.01.2009 auch wider privat Krankenversichern. In diesem Zusammenhang sind ab dem 01.01.2009 auch neue Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) §1 -20 gültig. Interessant ist hier der § 8 Absatz 3 und 6, hie ist geregelt was passiert, wenn ich mich nicht ab dem 01.01.2009 versichere! Wenn ich der Meinung binn ich werde eventuell aufgefordert oder Versichere mich in einem halben Jahr! (3) Wird der Versicherungsvertrag über eine der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienende Krankheitskostenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG – siehe Anhang) später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht zur Versicherung beantragt, ist ein Beitragszuschlag in Höhe eines Monatsbeitrags für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung zu entrichten, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel des Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war; Zeiten vor dem 1. Januar 2009 werden nicht berücksichtigt. Der Beitragszuschlag ist einmalig zusätzlich zum laufenden Beitrag zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Beitragszuschlags verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag wird verzinst. (6) Ist der Versicherungsnehmer bei einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG – siehe Anhang) mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand, mahnt ihn der Versicherer unter Hinweis auf das mögliche Ruhen des Versicherungsschutzes. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang dieser Mahnung noch höher als der Beitragsanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ungeachtet des versicherten Tarifs ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; die Erstattungspflicht beschränkt sich nach Grund und Höhe auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat des Rückstandes einen Säumniszuschlag von 1 % des Beitragsrückstandes sowie Mahnkosten in nachgewiesener Höhe, mindestens 5 Euro je Mahnung, zu entrichten. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenen Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch oder des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch wird. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nachzuweisen; der Versicherer kann in angemessenen Abständen die Vorlage einer neuen Bescheinigung verlangen. Sind die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird das Ruhen der Versicherung im Basistarif gemäß § 12 Abs. 1a VAG (siehe Anhang) fortgesetzt. Wenn Sie eine ausführliche Beratung nach Ihren Wünschen bekommen möchten oder Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. http://www.verberlin.de. Tuesday, November 25. 2008
Wie seriös sind die Angebote der ... Posted by Ulrich Leckner
in Die gesetzliche Krankenversicherung at
08:34
Comments (0) Trackbacks (0) Wie seriös sind die Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung in den Zusatzversicherungen
Nach Umfragen gehen die Bundesbürger von weiterhin sinkenden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus, d.h. der Hang zur privaten Zusatzversicherung wird zunehmen.
Einige der gesetzlichen Krankenversicherungen sind mit privaten Krankenversicherungen Partnerschaften eingegangen. Die BARMER Ersatzkasse mit der HUK Coburg, die Techniker Krankenkasse mit der Envivas Krankenversicherung, die GEK mit der DeBeKa usw. Wer eine Zusatzversicherung mit einer „gekoppelten“ gesetzlichen Krankenversicherung abschließt, muss damit rechnen, dass bei Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge zur privaten Zusatzversicherung steigen, da das ja ein Partnerschaftsvertrag ist. HEK und Salus BKK treten als Vermittler selbst auf! Ich hoffe nach der EU-Vermittlerrichtlinie. Eine unabhängige und umfassende Beratung ist so kaum möglich. Andere Gesetzliche wie die BKK Pfalz überlassen es dem gesetzlich Versicherten, ob, wie und bei wem er sich versichern möchte. Wenn Sie Vergleichsangebote nach Ihren Wünschen bekommen möchten oder Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. http://www.verberlin.de. Tuesday, November 25. 2008
Die neue Umwelthaftung und die neue ... Posted by Ulrich Leckner
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06:44
Comments (0) Trackbacks (0) Die neue Umwelthaftung und die neue Umweltschadensversicherung
Seit dem 30. April 2007 gilt in Deutschland eine völlig neue Haftung für Umweltschäden.
Grundlage dieser speziellen Haftung ist die EU-Richtlinie 2004/35/EG und das ab 14.11.2007 geltende deutsche Umweltschadensgesetz. Unter den Voraussetzungen, die das Umweltschadensgesetz im Einzelnen regelt, sind die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen - ganz besonders Industrieunternehmen- einer öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme zur Beseitigung von Umweltschäden ausgesetzt. Die neue Umwelthaftung trifft mithin jeden, der durch eine berufliche Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht, d. h. eine Schädigung des Bodens, der Gewässer oder der Biodiversität; unter Biodiversitätsschäden versteht man Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen. Berufsgruppen und Betriebe, deren Tätigkeiten vom Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft wurden, haften sogar verschuldensunabhängig. (Also alle) Wenn also z.B. durch eine auf ihrem Betriebsgrundstück gelegene Anlage oder durch eine ihrer beruflichen Tätigkeiten ein nahe gelegenes Schutzgebiet oder eine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart erheblich geschädigt wird, werden Sie von der zuständigen Behörde zur Sanierung verpflichtet. Weitgehend neu ist damit nicht nur die Anspruchsgrundlage für Schäden an der „Natur“ als solche, sondern auch der Anspruchsteller– die zuständige Behörde. Anders als Schadenersatzansprüche wegen Personen- oder Sachschäden, sind diese neuen Risiken überwiegend nicht durch bisherige Versicherungsmodelle wie die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung gedeckt. Die durch die neue Haftung entstehende Versicherungslücke kann die Existenz ihres Unternehmens bedrohen. Zur Absicherung dieses neuen Haftungsrisikos bieten wir Ihnen mit der Umweltschadensversicherung (USV) eine umfassende Versicherungslösung. Die wesentlichen Merkmale zum Leistungsumfang der USV sind: - eigenständiges Konzept neben der Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung, speziell zugeschnitten auf das neue Umweltschadensgesetz - Versicherungsschutz bei Inanspruchnahme zur Sanierung eines Umweltschadens bzw. der Pflicht zu entsprechender Kostentragung - Kostenübernahme auch für ergänzende Sanierungen und Ausgleichssanierungen - der Versicherungsschutz beinhaltet auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Abwehrkosten) - Versicherungsschutz besteht für das Betriebsstättenrisiko, einschließlich der vorhandenen Anlagen (Voraussetzung ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs) - Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten auf eigenen und fremden Grundstücken sowie das Allgemeine Produktrisiko (bei Letzterem auch ohne eine Störungsvoraussetzung) - fakultative Einschlussmöglichkeit für Schäden auf eigenen Betriebsgrundstücken (sog. Eigenschäden) sowie für Schäden am Grundwasser über zusätzliche Deckungsbausteine Wenn Sie Vergleichsangebote nach Ihren Wünschen bekommen möchten oder Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. http://www.verberlin.de. Tuesday, October 14. 2008
Der einheitliche ... Posted by Ulrich Leckner
in Die gesetzliche Krankenversicherung at
08:58
Comments (0) Trackbacks (0) Der einheitliche Gebührenordnungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Ab 01.01.2009 zahlen alle gesetzlich versicherten Mitglieder einen Einheitssatz von 15,5 %.
Zu diesem Satz gibt es starke Bedenken seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen, da mit einem solchen Satz eine weitere Beitragserhöhung wohl unvermeidbar ist. Hierzu einen Ausschnitt aus dem Newsletter der BKK Pfalz mit einem Interview des Vorstandsvorsitzenden Andreas Wiedemann: „Herr Widmann, der Gesundheitsfonds und damit wohl ein Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent kommt zum 1. Januar 2009. Welche Auswirkungen hat das auf die gesetzliche Krankenversicherung? Es ist für mich schon ein sehr komischer Zufall, dass die Politik Raum für eine Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung von höchstens 0,5 Prozent hat und gleichzeitig – trotz der zahlreichen kostenintensiven Versprechen an Ärzte und Krankenhäuser – den Beitragssatz im Gesundheitsfonds auch nur um eben diese 0,5 Prozent erhöht. Und das, obwohl viele Experten sagen, dass die 15,5 Prozent nicht reichen werden. Wir müssen also davon ausgehen, dass es nicht lange dauern wird, bis etliche Krankenkassen Zusatzbeiträge direkt von Ihren Mitgliedern erheben müssen. Nach dieser Beitragsfestsetzung ist es für mich fraglich, ob es überhaupt eine Kasse geben wird, die einen nennenswerten Betrag an Beiträgen ausschütten kann. Denn es ist weiterhin unklar, welche Beträge aus dem Fonds tatsächlich an die einzelne Kasse überwiesen werden. Klar ist, dass diese Zuweisungsbeträge in keiner Verbindung zu den tatsächlichen Ausgaben und dem bisher erhobenen Beitragssatz stehen werden. Allein maßgebend werden die Zuschläge für Versicherte sein, die nachweislich eine der 80 definierten Krankheiten bzw. 3.800 Diagnosen haben. Damit wird die Rechnung „ich habe bisher einen niedrigen Beitragssatz gehabt, viele gesunde junge Mitglieder und deswegen werde ich bei dem nun deutlich höheren Beitragssatz ausschütten können“, wohl in den seltensten Fällen aufgehen. Wenn dem so wäre, hätte die IKK Direkt kaum Zuflucht bei der TK gesucht……“ Friday, August 15. 2008
Wegfall des Krankentagegeldes in der ... Posted by Ulrich Leckner
in Versicherung at
08:10
Comments (2) Trackbacks (0) Wegfall des Krankentagegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Bundesregierung hat mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 31.12.2008 allen gesetzlich freiwillig versicherten Freiberuflern und Selbstständigen das Krankengeldes gestrichen.
Bei jedem Freiberufler und Selbstständigen, der ein Krankengeld mit seiner gesetzlichen Krankenkasse vereinbart hat, endet der Versicherungsschutz automatisch zum 31.12.2008! Hoffentlich wissen das auch alle gesetzlich versicherten Freiberufler und Selbstständigen! Der Freiwillig gesetzlich Versicherte Freiberufler und Selbstständige zwei Möglichkeiten: 1. Er/Sie kann einen der neuen Wahltarife bei seiner gesetzlichen Krankenkasse wählen und dort ein Krankentagegeld nach § 53 Abs. 6 SGB V beantragen. WICHTIG: Der Versicherte muss selbst aktiv werden und eine Vertragserklärung abgeben. Aber ACHTUNG, die Bindefrist (die Mindestvertragsdauer) beträgt 3 Jahre. In dieser Zeit kann der Versicherte weder die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, noch kann er in die private Krankenversicherung wechseln. Er ist dann 3 Jahre an eine Gesellschaft und deren Wahltarif gebunden! 2. Er/Sie kann das Tagegeld in einer privaten Krankenversicherung abschließen. Hier hat der Kunde das Wahlrecht, Mindestvertragsdauer 1 ,2 oder 3 Jahre. In der privaten Krankenversicherung kann der Kunde die Höhe des Tagegeldes nach seinen Wünschen und Bedürfnissen wählen. Außerdem entscheidet der Versicherte ab wann er das Tagegeld haben möchte, ab dem 8. Tag, dem 15. Tag, dem 22. Tag, den 29. Tag, dem 43. Tag (6. Woche, wie Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung) oder sogar erst ab dem 92. Tag, 183. Tag oder 365. Tag. Wenn Sie Vergleichsangebote nach Ihren Wünschen bekommen möchten, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. http://www.verberlin.de. Wednesday, July 2. 2008Ihre Meinung
Empfehlungen sind in der heutigen Zeit ein wichtiges Gut. Wir werden in den Medien und im Internet von Werbung überschwemmt. Bei Artikeln im Internet, in den Printmedien und im Fernsehen müssen wir aufpassen, wer der Produzent der Artikel oder Filme ist und meist erfahren wir nicht wer hinter der Botschaft steckt.
Empfehlungen geben uns Sicherheit. Ich möchte in diesem Blog den Kunden, denen ich Angebote nach Ihren Wünschen erstellt habe und Kunden, die ich telefonisch oder persönlich beraten habe, dazu animieren für ihre Freunde und Bekannten, aber auch für den Hilfesuchenden Neukunden, ein Instrument zu schafften, um eine erste Auswahl treffen zu können. Bitte Bewerten Sie im "Kommentare" meine Angebote und meine Beratung. Einfach den Namen eintragen, den Kommentar schreiben und "Kommentar schicken", die anderen Felder können Sie leer lassen. Bewertungshilfe: Bitte bewerten Sie das Vorgehen: Wurden Sie nach Ihren Zielen und Wünschen befragt? Wurde Ihre persönliche Situation analysiert? Bitte bewerten Sie die Kompetenz: Wurden ihnen die Produkte verständlich erklärt? Wurden all Ihre Fragen beantwortet? Bewerten Sie das Ergebnis: Passt das angebotene Produkt zu Ihren Zielen? Ist der Umfang für sie richtig gewählt? Dieser Blog ist kein Forum! Er dient lediglich meinem Kunden zur Orientierung, was empfehlenswert ist. Wednesday, July 2. 2008Was schrieben Kunden in den letzen Jahren über meine Beratung
Nachfolgend ein paar Auszüge aus Kundenempfehlungen meiner Angebote und Beratungen der letzen Jahre.
Mit dem folgenden Blog haben auch Sie die Möglichkeit Empfehlungen zu geben und Ihre Meinung darzustellen. R. Stephan Sehr angenehme und kompetente Person. Immer gerne wieder. M. Oldenburg Sehr netter Kontakt, ausführliche und verständliche Beratung, bringt zeit mit. J. Beraneck Meine erste positive Erfahrung mit einem Versicherungsmakler. G. Lomer Angenehme Person und kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert! St. Hanusch Sehr sympathischer Mensch, nimmt sich viel Zeit, um die Situation des Gegenübers einzuschätzen und ihn dem entsprechend zu beraten, vor allem sehr ungezwungen, sehr empfehlenswert A. Schneider Sehr nettes Gespräch, kompetente Beratung, insgesamt rundum sympathisch. Kann ich nur empfehlen! E. Drewes Es kam zu keinem Abschluss, da ich ein günstigeres Angebot über die Berufsgenossenschaft bekam. P. Becerra Super Beratung, kein aufdringlicher Vertreter, nicht der Vertragsabschluß stand im Vordergrund, sondern das Wohl des Kunden. N. Piele Schnelle und kompetente Beratung, äußerst bemüht, sehr zu empfehlen M. Rüster Sehr Angenehme Person. A. Kownatzki Sehr empfehlenswert N. Hermann Sehr nett S. Hoffmann Sehr freundlich, hatte leider wenig Zeit, daher hauptsächlich Kontakt über AB F.-Peter Hennig Sehr empfehlenswert D. Aust Sehr angenehmes und konstruktives Beratungsgespräch! H. Gerblich Sehr angenehme Person, konstruktive Lösungsvorschläge, werde Herrn Leckner bei zukünftigen Fragestellungen immer in die Lösungsfindung mit einbeziehen C. Pfisterer Sehr empfehlenswert B. Rätzke Sympathische und kompetente, verständliche Beratung S. Friese Angenehme Person, kompetente Beratung. Etwas einfacher erklären, es war manchmal schwer, den Facherklärungen zu folgen. Ansonsten sehr empfehlenswert! Ch. Wilhelm Ein empfehlenswerter Berater mit Engagement! Note 1+++ N. Baumgarten Angenehme Person, nicht aufdringlich Saturday, June 14. 2008Wie teuer darf eine Versicherung sein?
Diese Frage stellen sich viele, nur eine Antwortung gibt es nicht!.
Wir lassen uns heute von Slogan’s wie „Geiz ist geil“ oder „Saubillig“ verführen. Sehr viele Menschen wenden diese Slogan’s auch auf Versicherungen an, aber bei einer Versicherung geht es um Leistungen, die wir in einer Notsituation benötigen und es verbietet sich von selbst, dem Billig-Trend hier zu verfallen. Lesen Sie dazu das Zitat von John Ruskin (englischer Sozialreformer 1819-1900), einen Blog zuvor. Nach Wikipedia, „Untersuchung des Zitats von Prof. George P. Landow, Brown University, USA“, soll das Zitat allerdings nicht von John Ruskin sein. Ich kann nicht die wirkliche Herkunft ergründen, aber der Inhalt betrifft unser gesamtes Kaufverhalten und gilt immer im Besonderen für Dinge von denen wir im Leben abhängig sind! Ich persönlich glaube nicht, dass ein Bergsteiger seine Seile und Haken beim Discounter kauft oder ein Sporttaucher seine Taucherbrille im Baumarkt mitnimmt, denn von diesen Dingen kann sein Leben abhängen! Es geht auch nicht darum, die teuerste Versicherung abzuschließen, um darauf zu vertrauen, dass Sie gute Leistung haben sollte. Ein ausgewogenes Preis-/Leistungsverhältnis ist die richtige Wahl, denn 20,- oder 30,- € mehr Jahresprämie in einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung macht uns nicht ärmer oder reicher, aber diese Versicherung kann und wird den erforderlichen Schutz beinhalten. Dies gilt vor allem auch für die private Krankenversicherung. Hier gibt es jede Menge Kunden, die ausschließlich nach dem Preis entscheiden. Private Krankenversicherung hat aber eher nichts mit dem Preis zutun, sonder mit Leistung. Wenn Sie Vergleichsangebote nach Ihren Wünschen bekommen möchten, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. http://www.verberlin.de. Saturday, June 14. 2008Geiz war noch nie geil
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“ John Ruskin Englischer Sozialreformer 1819 - 1900 Tuesday, May 27. 2008Monday, May 19. 2008
Haben Sie noch den richtigen ... Posted by Ulrich Leckner
in Versicherung at
12:20
Comments (0) Trackbacks (0) Haben Sie noch den richtigen Versicherungsvermittler?
Am 31.12.2008 läuft die Übergangsfrist für Vermittler nach der EU – Vermittlerrichtlinie ab.
Ab dem 01.01.2009 dürfen Versicherungsprodukte nur noch von Vermittlern mit langjähriger Berufserfahrung oder von Vermittlern mit der Sachkundeprüfung nach IHK - Standard beraten und vermittelt werden. Die Mindestqualifikation ist die Sachkundeprüfung bei der IHK zur/zum Versicherungs-fachfrau/mann bzw. in der Weiterbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK). Erst mit dieser Sachkundeprüfung wird von der IHK die Versicherungsregisternummer vergeben und die Gewerbeerlaubnis nach §34d von den Gewerbeämtern erteilt. Diese Registernummer gibt Ihnen einen ersten Überblick. Sie können zum Beispiel ersehen, ob der Vermittler Versicherungsmakler oder gebundener Versicherungsvertreter einer bestimmten Gesellschaft oder Organisation ist. Die Auskünfte bekommen Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Strasse 29; 10178 Berlin, telefonisch unter 0-180-500-585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus dem Mobilnetz) oder unter http//www.vermittlerregister.info. Meinen Eintrag finden Sie unter D-5D94-RQ8NZ-03. Sie können auf der Internetseite der DIHK auch unter ,,Suchen,, nach dem Namen des Vermittlers suchen lassen. Also, fragen Sie Ihren Vermittler, ob er zu den „alten Hasen“ gehört, d.h. schon vor dem 30.09.2000 Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter war, oder wie seine Registrierung im Vermittlerregister ist. Ein seriöser Vermittler wird Sie vor der Beratung über seinen Status, über den Registereintrag, über eine eventuelle Beteiligung an Versicherungsunternehmen, über die Schlichtungsstellen und über seine Vermögensschadenhaftpflicht informieren. Monday, May 12. 2008
Betriebliche Altersvorsorge hat ... Posted by Ulrich Leckner
in bAV at
09:02
Comments (0) Trackbacks (0) Betriebliche Altersvorsorge hat nichts mit Versicherungen zu tun!
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Sozialleistung der Unternehmen.
Begonnen hat es mit Vorsorgeeinrichtungen, wie die „Gutehoffnungshütte“ 1850 oder Leistungen des Unternehmens Friedrich Henschel 1858. Mit dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vom 19.12.1974 wurden wichtige arbeitrechtliche Vorschriften fixiert. Hat der Unternehmer eine betriebliche Altersvorsorge zugesagt, ist er den Regeln des BetrAVG unterworfen. Nach dem Altersvermögensgesetz – AVMG vom 26.06.2001 hat der Arbeitnehmer jetzt ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber darf aber den Durchführungsweg bestimmen. Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage und Pensionsfonds sind stark versicherungslastig und können, bei den im §1b Abs.1 S.4 BetrAVG festgelegten Gleichbehandlungsgrundsätzen, erhebliche Schwierigkeiten für den Unternehmer verursachen. Dazu in einem anderen Blog unter dem Thema: „Betriebliche Altersvorsorge hat nichts mit Versicherungen zu tun!“ mehr. „Es ist wichtiger, einen Tag über sein Geld nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“ Rockefeller. Monday, May 12. 2008
Mit der eVB statt der Doppelkarte ... Posted by Ulrich Leckner
in Versicherung at
09:00
Comments (0) Trackbacks (0) Mit der eVB statt der Doppelkarte zur Kfz- Zulassungsstelle
Die Doppelkarte hat ab dem 01.03.2008 nun vollständig ausgedient. Schon im vergangenen Jahr wurde die Versicherungsbestätigung eingeführt.
Nun ist seit dem 01.03.2008 das elektronische Zeitalter angebrochen mit der eVB, der elektronischen Versicherungsbestätigung. Das Anmelden eines Fahrzeuges wird dadurch sehr schnell und sehr leicht. Sie rufen bei einem Makler oder bei einer Versicherungsgesellschaft an, geben Ihren Namen und Ihre Adresse an, eventuell noch die/den abweichende/n Halter/in, und schon erhalten Sie die eVB. Entweder lassen Sie sich die eVB per Telefon mitteilen, oder per Post, Fax oder Mail die Versicherungsbestätigung zu senden. Mit dieser Nummer gehen Sie nun zur Zulassungsstelle, geben der Bearbeiterin/ dem Bearbeiter die betreffende Nummer an, oder legen die Versicherungsbestätigung mit der aufgedruckten eVB vor. Die Bearbeiterin/ der Bearbeiter prüft elektronisch die Übereinstimmung Ihrer Daten und jetzt können Sie das Fahrzeug anmelden. Für eine Übergangszeit bis zum 01.01.2009 ist bei einigen Zulassungsstellen auch die Versicherungsbestätigung in schriftlicher Form erforderlich. Hier tragen Sie einfach Ihre mitgeteilte eVB in das Textfeld:„Versicherungsbestätigung“ oder „Versicherungsbestätigung Nr.“ ein. Weiter Information erhalten Sie beim GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter http://evb.gdv-dl.de. Monday, May 5. 2008Hallo Herr Leckner
Dies ist ein Beispieleintrag, wie er aussehen könnte.
Links und rechts sehen Sie verschiedene Navigationsblöcke. Alle Blöcke können auch deaktiviert werden. Es gibt auch weitere Block-Möglichkeiten, z.B. ein Kontaktformular, eine Weblink-Liste oder eine Stichwort-Anzeige (Tag-Cloud). Der Block mit den Infos zum Artikel (wer, wann, welche Kategorie usw.) lässt sich auch unter dem Artikel anbringen. Sehen Sie sich doch mal mein Weblog an, ganz frisch: Die WEB-Architektin Weblog Herzliche Grüße Bettina Ramm
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